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Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Vielen Dank, dass Du Dich für ein Angebot von Sempiterno und Outdoorerstehilfe, interessierst. Bitte nimm dir die Zeit die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot von Sempiterno.ch und Outdoorerstehilfe.ch (nachfolgend Sempiterno) mit Einzelanmeldungen zur Anwendung.

 

Kurse, welche wir für Dritte durchführt, unterliegen den Geschäftsbedingungen der Drittpartei.

Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme und Bestätigung Ihrer schriftlichen oder elektronischen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Sempiterno ein Kursvertrag zustande. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnehmerzahlen unserer Kurse sind beschränkt. Die definitive Teilnahmezusicherung erhalten Sie zusammen mit der Rechnung nach Ablauf der Anmeldefrist.

 

Zahlungsbedingungen

Bei der Buchung/Anmeldung ist gleichzeitig die vollständige Bezahlung des vereinbarten Gesamtpreises innert 30 Tagen zu leisten. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die gebuchte Leistung zu verweigern.

Im Preis inbegriffen sind die fachkundige Leitung des Anlasses und weitere in der

Ausschreibung genannte Leistungen. Zusätzliche Transportkosten sowie Verpflegung und Unterkunft werden in der Ausschreibung gesondert deklariert und sind von den Teilnehmenden zusätzlich zu bezahlen.

 

Nichtdurchführen des Angebots

Beteiligen sich an einer Veranstaltung zu wenig Teilnehmende oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung verhindern (z.B. höhere Gewalt, kurzfristiger krankheits- oder unfallbedingter Ausfall der Kursleiter, äusserst ungünstige Witterungsbedingungen), so kann Sempiterno auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Eingegangene Zahlungen werden in diesem Fall rückvergütet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Annullationsbestimmungen und Abmeldung

Abmeldungen haben schriftlich (Brief oder E-Mail) zu erfolgen. Für Abmeldungen innerhalb von 5 Tagen nach der Eingangsbestätigung der Anmeldung verrechnen wir eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.-. Danach werden 70%, aber mindestens CHF 160.- der vertraglich anfallenden Kosten verrechnet.

 

Ab 7 Tage vor Kursbeginn oder Abbruch von Seiten des Teilnehmenden während des Kurses werden 100% der geschuldeten Kosten verrechnet. Gegenüber Sempiterno in Rechnung gestellte Leistungen Dritter werden vollumfänglich weitergeleitet. Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen, die die Voraussetzungen für den Kursbesuch erfüllt.

Versicherung

Versicherung ist Sache der Teilnehmenden und ist in keinem Angebot inbegriffen. Die Teilnehmenden sind selbst für einen ausreichenden Krankheits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz verantwortlich.

Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.

 

Kursorganisation und Kursgestaltung

Programmänderungen sind jederzeit möglich und werden im Vorfeld kommuniziert. Wir bemühen uns in solchen Fällen ein gleichwertiges Programmangebot zu organisieren. Änderungen des Programms während der Durchführung liegen im Ermessen des jeweiligen Kursleitenden und sind erwünscht, sofern diese für sinnvoll und notwendig gehalten werden. Programmänderungen begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Kursgelder.

Haftung und Schadenersatz

Die qualifizierten Kursleitenden von Sempiterno unternehmen alles, um deine Sicherheit zu gewährleisten. Ein Restrisiko kann nie vollständig ausgeschlossen werden. Mit deiner Buchung anerkennst du ausdrücklich diese Gefahren und verzichtest auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitige Haftung.

Bildrechte und Datenschutz

Mit der Anmeldung zu einem Angebot von Sempiterno, sehen wir die entsprechende Einwilligung zur Speicherung und Bearbeitung der persönlichen Daten gegeben. Wir geben keine Personendaten an Drittparteien weiter, ausser solche, welche zur Ausstellung z.B. von Zertifikaten zwingend notwendig sind. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, über Neuigkeiten und Angebote von Sempiterno informiert zu werden.

Kurssituationen, Fallbeispiele und erarbeitete Materialien können von Kursleitenden auf Fotos und Videos festgehaltenwerden. Die Rechte an solchen Bildern gehören Sempiterno. Mit ihrer Anmeldung willigen sie dazu ein, dass dieses Bildmaterial (u.a. auch mit Personenabbildungen) für Kommunikationszwecke ausschliesslich im Zusammenhang mit Sempiterno verwendet werden dürfen.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen den Teilnehmern und Sempiterno kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Thun (CH).

 

Dezember 2024

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